Stadtteilbeirat, Stadtteilforum, Verfügungsfonds
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Übersicht
Die Ohligser Bewohner, Einrichtungen, Gewerbetreibenden, Gebäudeeigentümer, Vereine, Organisationen und Initiativen sollen an der Umsetzung des „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Ohligs“ beteiligt werden. Die Abrenzung des ISEK-Gebiets, zeigt die nebenstehende Plangrafik.
Über die Beteiligung der o.g. Akteure sollen für den Erneuerungsprozess von Ohligs interessiet und aktiviert werden, und es soll die Kooperation im Stadtteil gefördert werden. Die Stadt Solingen hat – neben den Beteiligungsformaten bei den jeweiligen städtebaulichen Projekten – hierzu mehrere Instrumente eingerichtet:
- Das Stadtteilforum, das als Informations-, Kommunikations- und Diskussionsplattform für die Bewohner und Akteure im Stadtteil dient.
- Den Stadtteilbeirat Ohligs, der insbesondere für die Bewilligung Förderanträge zuständig ist, die im Rahmen des
- „Verfügungsfonds Ohligs“ von Bewohnen und Akteuren zur Umsetzung kleinerer, gemeinwesenorientierter Projekte beantragt werden.
Der Stadtteilbeirat und das Stadtteilforum sollen die gesellschaftliche, kulturelle und demografische Situation in Ohligs abbilden.
Grundlage für die Beteiligungsinstrumente ist eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen, die nach Beschluss des Rates am 28.4.2016 und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam ist.
Verfügungsfonds
Verfügungsfonds Ohligs
Für die Stadtteilentwicklung sind große Planungen ebenso wichtig wie kleine, von Bürger/-innen, Einrichtungen, Vereine oder Initiativen initiierte und getragene Projekte. Um die Umsetzung kleinteiliger, nichtkommerzieller Ideen im Programmgebiet in Ohligs zu fördern, ist der Verfügungsfonds Ohligs eingerichtet.
Die Projekte müssen einen eindeutigen Bezug zu Ohligs haben und dem Gemeinwohl zugutekommen. Bei Vorliegen eines förderfähigen Antrags an den Verfügungsfonds Ohligs kann der Stadtteilbeirat Ohligs eine finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gewähren!
Die Projekte müssen bis Ende 2024 umgesetzt und abgerechnet sein.
Bitte wählen Sie aus den nachfolgenden Tabellenreitern:
Überblick
Notwendige Informationen zum Verfügungsfonds Ohligs finden Sie in unserem Info-Flyer.
Der Verfügungsfonds Ohligs wurde im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungsplans Ohligs (ISEK) eingerichtet, um kleinteilige Projekte und Ideen von Ohligser Bewohner*innen und Akteur*innen zu zu unterstützen.
In der nebenstehende Broschüre haben wir die vielfältigen Aktivitäten Ohligser Akteure zusammengestellt, die der Stadtteilbeirat Ohligs bislang zur Unterstützung über den Verfügungsfonds Ohligs empfohlen hat.
Der Verfügungsfonds im Überblick:
- Einen Antrag stellen darf jede(r), der/ die in Ohligs wohnt, gewerblich tätig ist oder für einen Verein oder Verband aktiv ist.
- Vorrangig werden Aktivitäten gefördert, die Menschen zusammen bringen und aktiv einbeziehen. Also Feste, Mitmachaktionen, Workshops, Wettbewerbe, öffentliche Veranstaltungen und vieles mehr. Hierzu können dann Sachkosten und Honorare bezuschusst werden.
- Es geht um die Unterstützung und Möglichmachung neuer Projekte, die keine oder keine ausreichende Finazierung haben, und zu deren Umsetzung eine Förderung erforderlich ist (Fehlbedarfsfinanzierung). Laufende, bereits finanzierte Projekte können in der Regel nicht gefördert werden.
- Das Stadtteilbüro Ohligs berät die Antragsteller*nnen bei der Formuierung ihrer Projektidee und bei der Antragstellung.
- Die Projekte müssen im Programmgebiet umgesetzt werden. Sollten sie knapp außerhalb des Programmgebiets liegen, müssen sie eine direkte Auswirkung auf einen relevanten Teil der Gebietsbevölkerung haben.
- Die Zuschusshöhe beträgt max. 5.000 € und kann bis zu 100 % der Kosten betragen.
- Rein sachbezogene Ausgaben (wie Baumaßnahmen, Anschaffungen etc.) sind für sich alleine grundsätzlich nicht förderfähig, sie sollen in eine Aktion eingebunden sein.
- Eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen setzt die Bedingungen fest, die zu erfüllen sind.
- Das Stadtteilbüro Ohligs berät Antragssteller bei der Antragstellung. Es gibt Tipps zur Weiterentwicklung der Projektidee, kann ggf. Projektpartner*innen vermitteln. Zusammen mit der Stadt Solingen werden die Anträge dann auf formale Förderfähigkeit geprüft.
- Der Stadtteilbeirat bekommt die förderfähigen Anträge zur Diskussion und Prüfung. Er stellt die Förderwürdigkeit fest. Das heißt, er kann Anträge befürworten (ggf. auch Vorschläge für Auflagen machen), er kann aber auch vorschlagen, diese für eine Förderung abzulehnen.
- Die endgültige Entscheidung über einen Antrag erfolgt im Rahmen es Förderbescheids durch die Stadt Solingen.
Vor Erteilung dieses Bescheids darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden! Das heißt, keine Einkäufe, keine Beauftragungen! - Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite downloaden oder Sie erhalten es beim Stadtteilbüro Ohligs.
Antrag und Formales
Hier finden Sie die Dokumente rund um den Verfügungsfond Ohligs:
Zum Herunterladen Bitte anklicken!
- Antragsformular
- Einzelne Logos und Logo-Leiste
- Informationsflyer
- Programmgebiet
- Richtlinien der Stadt Solingen
Bitte achten Sie insbesondere auf folgene Dinge:
- Die Entscheidungen über Anträge werden bei den Sitzungen des Stadtteilbeirats Ohligs gefällt. Dieser spricht eine Vergabeempfehlung aus. Die Mittelbewilligung erfolgt über die Stadt Solingen.
- Vor Erhalt eines Bewiligungsbescheids darf ein Projekt nicht begonnen werden.
Das bedeutet: Sie können (und sollten) sich über Preise informieren, ggf. auch Angebote einholen, sich mit Kooperationspartnern verständigen. Das Projekt so gut konzipieren, so dass Sie einen fundierten Antrag formulieren können.
ABER: Sie dürfen bis zum Erhalt des Bweilligungsbescheids keine Einkäufe tätigen, keine Beauftragungen auslösen usw.! Dies bedetet i.d.R. den Verlust der Föderfähigkeit des Projekts. - Für die Stellung eines Förderantrags ist dieses Antragsformular zu verwenden, bei dessen Ausfüllen wir Ihnen bei Bedarf gern behilflich sind.
- Zu unterstützende Projekte müssen im im Programmgebiet Ohligs liegen.
- Im Rahmen dieser Projekte angeschaffte Gegenstände stehen grundsätzlich für gemeinnützige Aktionen dem gesamten Quartier zur Verfügung und sind i.d.R. für gemeinwesenorientierte Veranstaltungen in Ohligs anderen Akteuren auszuleihen.
Hierfür ist dieses Formular zu verwenden. - Bitte beachten Sie unbedingt die nebenstehenden Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit von Projekten. Projete müssen auch fotografisch dokumentiert werden. Damit die Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zum Verfühungsfonds zu Informations- und Dokumentationszwecken verwendet werden können, ist eine Zustimmung der fotografierten Personen einzuholen ist.
- Eine Logo-Leiste sowie die einzelnen Logos in hoher Auflösung samt Vorgaben der Fördergeber (für Grafiker) können Sie hier downloaden.
- Bitte lesen Sie sich unbedingt auch die Auffürungen im Reiter „FAQ“ durch, um im Rahmen der Umsetzung und der Abrechnung von Projekten auf der sicheren Seite zu sein, keine formalen Fehler zu begehen.
- Grundlage für den Verfügungsfonds und für den Stadtteilbeirat ist eine Richtlinie der Stadt Solingen, in der Aufgaben, Möglichkeiten und Verfahrensweisen zum Stadtteilforum, zum Stadtteilbeirat und zum Verfügungsfonds Ohligs geregelt sind.
Bislang umgesetze Projekte
Nachfolgend sehen Sie ein Auflistung der bislang über den Verfügungsfonds Ohligs bewilligten Projekte.
Verfügungsfonds-Projekte
Nr. | Titel | Inhalt | Antragsteller |
---|---|---|---|
1 | Feier am Galileum zum Tag der Städtebauförderung | Infoveranstaltung zum Projekt "Galileum", das u.a. über das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) gefördert wird | Walter-Horn-Gesellschaft e.V. |
2 | OLX feiert - 125 Jahre Ohligs | Unterstützung/ Übernahme einzelner Bausteine im Rahmen der Feier zum 12jährigen Bestehen von Ohligs | Ohligser Jongens e.V. |
3 | Lichtermeile | Anschaffung von Markthütten und Lichtequipment anlässlich des Wihnachtsdürpels | Geschwister-Scholl-Schulle |
4 | Weihnachtsdürpel 2016 | Anschaffung von ergänzenden Lichtelementen für die Winterbeleuchtung | OWG e.V. |
5 | Aktiver Kunstmarkt Ohligs | Unterstützung des für 2017 geplanten Kunstmarkts durch Honorarmittel und die Anschaffung von 10 Pagodenzelten | OWG e.V. |
6 | "Kochen in Ohligs" | Unterstützung eines Projekts zum gemeinsamen Kochen von ansässigen Ohligsern und Geflüchteten | Ev. Kirchengemeinde Ohligs |
7 | Kunst und Kultur "vernetzt & verbindet" | Folgeantrag zum Projekt „aktiver Kunstmarkt" in Ohligs | OWG e.V. |
8 | „Brückenschlag 2017“ - 125 Jahre Jubiläum Müngstener Brücke (150 Jahre Bahnhof Ohligs) | Anschaffung von Bannern und Farben sowie Unterstützung bei der künstlerischen Begleitung des Projekts | OWG e.V. |
9 | "Große Straßenmodenschau" mit Verlosungen | Anschaffung von Losboxen, Honorare für MusikerInnen und ein professionelles Laufstegtraining | OWG e.V. |
10 | "Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit in der Schule | Arbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des Projekts | Förderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V. |
11 | Folgeantrag "Kochen in Ohligs" | Unterstützung eines Projekts zum gemeinsamen Kochen von ansässigen Ohligsern und Geflüchteten | Ev. Kirchengemeinde Ohligs |
12 | "ReparierTreff Ohligs" | Arbeitsmaterialen und Werkzeuge | IpD Stiftung |
13 | Ohligser Kinderfest "OhKi" | Unterstützung bei der Finanzierung von Ausleihgebühren bei Kinderspielgeräten, sowie Bühne und zugehörige Technik. Außerdem die Finanzierung der Honorare von Künstlern, Technikern und Organisation | ISG Solingen Ohligs e.V. |
14 | Folgeantrag Kunst und Kultur "vernetzt & verbindet" | Projekt „aktiver Kunstmarkt" in Ohligs | OWG. e.V. |
15 | Folgeantrag "Kochen in Ohligs" | Unterstützung eines Projekts zum gemeinsamen Kochen von ansässigen Ohligsern und Geflüchteten | Ev. Kirchengemeinde Ohligs |
16 | Lasten-E-Bike "Dürpelflitzer" | Finanzielle Förderung des Lasten-E-Bikes, mit Lastenbox, Sicherheitsschloss, fünf jähriger Versicherung und drei Jahreswartungen | ISG Solingen Ohligs e.V. |
17 | Fahrradständer | Finanzielle Förderung von vier Fahrradparkern mit je 10 Stellplätzen für die Ohligser Innenstadt | Ohligser Jongens e.V. |
18 | Folgeantrag "Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit in der Schule | Arbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des Projekts | Förderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V. |
19 | Solitalia | Finanzielle Unterstützung eines Stadtteilfest zum Thema Integration der Ohligser mit italienischem Hintergrund | Deutsch-Italienische Freundschaft e.V. |
20 | Ohligser Bewegungs- und Spieleanhänger | Anschaffung eines PKW-Anhängern mit Outdoor-Spielgeräten und -materialien | Ohligser Bildungs- und Kulturverein Solingen e.V. |
21 | Planetenfest 2019 | Stadtteilfest für den Ohigser Osten | Pfr. Klaus Hammes |
22 | Boulebahn für Ohligs | Boulebahn für den Wittenbergpark | Ev. Kirchengemeinde Ohligs |
23 | Folgeantrag "Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit in der Schule | Arbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des Projekts | Förderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V. |
24 | Bauwagen "Blaue Bude"für die Grünfläche Kirchgasse | Beschaffung eines Bauwagens für die heute als Hans-Ketzberg-Garten bekannte Fläche | ISG Solingen-Ohligs e.V. |
25 | Solitalia 2020 | Folgeantrag zur Wiederholung des Festes. Corona-bedingt musste die Umsetzung verschoben werden. | Deutsch-Italienische Freundschaft e.V. |
26 | Win-win-Window | Planungsworkshop und Einbau einer Schaufenstergestaltung | Internationale Jugendbegegnungsstätte |
27 | Boomerang-Bags | Arbeitsmaterial | AWO-Familienhilfe |
28 | Ein Container für den Jugendpark Ohligs | Anschaffung und Gestaltung eines Metallcontainers im Rahmen der Umbaumaßnahmen des Jugendpark Ohligs | Rollhaus Skate- und Jugendtreff e.V. |
29 | Antrag "Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit für die Schule | Arbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des Projekts | Förderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V. |
30 | Tag der offenen Tür der Festhalle Ohligs | Finanzielle Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung der Wiedereröffnung des Ohligser Festhalle als kultureller Treffpunkt | Ohligser Jongens e.V. |
31 | Bunter Bücherschrank | Farbliche Neugestaltung eines Bücherschranks für Ohligs | Pfarrgemeinde St. Sebastian |
32 | Folgeantrag "Solitalia 2022" | Finanzielle Unterstützung eines Stadtteilfest zum Thema Integration der Ohligser mit italienischem Hintergrund | Deutsch-Italienische Freundschaft e.V. |
33 | Adventssingen 2022 | Finanzielle Unterstützung eines gemeinsamen Adventssingens für Kinder | Ohligser Jongens e.V. |
34 | IN(tegration) S(cho)OL | Arbeitsmaterial und Honorarkosten für die fachliche Leitung des Projekts | Förderverein des Kommunalen Intergationszentrums Solingen e.V. |
35 | Folgeantrag ReparierTreff Solingen Ohligs | Arbeitsmaterialen und Werkzeuge | IpD Stiftung |
36 | Folgeantrag "Solitalia 2023" | Finanzielle Unterstützung eines Stadtteilfest zum Thema Integration der Ohligser mit italienischem Hintergrund | Deutsch-Italienische Freundschaft e.V. |
37 | Frühlingserwachen in Ohligs - mit Bauzaun | Finanzielle Unterstützung für die Umsetzung eines Stadtteilfests | OWG e.V. |
38 | Verwöhn-Wochenende Ohligs - trotz Baustelle | Materialkosten, Gagen und Honorare zur Gestaltung eines Fest-Wochenendes | OWG e.V. |
39 | Baustellenaktion für Kinder im Rahmen des 6. Ohligser Kinderfestes | Finanzielle Unterstützung für die Umsetzung eines Kinderfestes | ISG Solingen-Ohligs e.V. |
40 | Folgeantrag "Adventssingen 2023" | Unterstützung eines gemeinsamen Adventssingens für Kinder | Ohligser Jongens e.V. |
41 | Witterungsschutz für den Bücherschrank | Verbesserung der Funktionalität des Bücherschranks am Bahnhof | Pfarrgemeinde St. Sebastian |
42 | Stehtische und Hussen | Anschaffung von Equipment für Ohligser gemeinnützige Veranstaltungen | Ohligser Jongens e.V. |
43 | Verjüngung Dürpelfest | Unterstützung bei experiemntellen Angeboten für junge Menschen auf dem Dürpelfest | OWG e.V. |
Übersicht über ausleihbaren Gegenstände
Verschiedene Vereine, Einrichtungen und Organisationen haben in den letzten Jahren eine Reihe von Gegenständen beschafft, die für ein jeweiliges über den Verfügungsfonds Ohligs finanziertes Projekt erforderlich waren.
Die Fördernehmer müssen die über den Verfügungsfonds finanzierten Gegenstände für einen Zeitraum von fünf Jahren anderen Nutzern in Ohligs zur Verfügung stellen, sofern sie diese nicht am gleichen Tag selbst benötigen. Die Gegenstände können für gemeinwesenorientierte, nicht kommerzielle Veranstaltungen wie z.B. Nachbarschaftsfeste, Werkstätten zu bestimmten Themen usw. ausgeliehen werden.
Die Ausleihe muss grundsätzlich kostenlos erfolgen. Damit die beschafften Gegenstände für das Quartier auch mittelfristig erhalten bleiben, können die verleihenden Institutionen eine angemessene zweckgebundene Instandhaltungspauschale aufrufen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über Art und Anzahl der ausleihbaren Gegenstände sowie einen jeweiligen Ansprechpartner.
Ausleihgegenstand | Ansprechpartner/ Kontakt | Anzahl | Ausleihbedingungen/ Bemerkungen | Foto |
---|---|---|---|---|
Pagodenzelte. 3x3 m inkl. 4 Wände | OWG e.V., Christoph Fuhrmann, E-Mail-Kontakt | 23 | Ausleihbedingungen zum Download | |
Gewichte für Fahnen (Sandsäcke, 450 g) | OWG e.V., Christoph Fuhrmann, E-Mail-Kontakt | 1 | Kostenlos | |
Markthütten aus Holz 3,0 m * 2,5 m zum Selbstaufbau | Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0. E-Mail-Kontakt | 3 | Transporter oder Anhänger erforderlich. Spende zum Erhalt der Hütten erbeten | |
LED-Strahler 30W | Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0. E-Mail-Kontakt | 5 | Kostenlos | |
LED-Strahler 30W mit Farbwechsel | Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0. E-Mail-Kontakt | 5 | Kostenlos | |
Losbox groß | ISG Solingen Ohligs e.V., Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617. E-Mail-Kontakt | 1 | Kostenlos | |
Losboxen klein | ISG Solingen Ohligs e.V., Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617. E-Mail-Kontakt | 25 | Kostenlos | |
Dürpelflitzer (Lasten-E-Bike) | Zweiräder Biernath, Tel.: 0212 79610. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihe bis zu 24 h, kostenfrei. Spende zum Erhalt erbeten | |
Laptop | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Diverse Werrkzeuge aus Reparier-Treff | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | diverse | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Festzeltgarnituren | ISG Solingen Ohligs e.V., Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617 | 10 | Kostenlos | |
Waffeleisen | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Musikanlage (PA) für Feste. 2 * 400 Watt RMS Aktivboxen samt Mischpult, Ständer, Mikrofone | Ev. Kirchengemeinde, Klaus Hammes. Tel.: (0212) 79527. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Metrawatt Metratester-Mess- und Prüfgerät | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Stehtische Ø 80cm, 109 cm hoch, samt Hussen | Herr Matera. Tel.: (0212-38329780. E-Mail-Kontakt | 10 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen |
FAQ- Häufig gestellte Fragen
Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verfügungsfonds Ohligs sollen Antragstellenden dabei helfen, ihre Anträge vorzubereiten, ihre Projekte umzusetzen und diese abzurechnen. Wir haben der Vollständigkeit halber auch viele Dinge aufgeschrieben, die für die Meisten selbstverständlich sind. Die FAQs stehen hier zum Download bereit.
Wenn noch Fragen offen sind:
Kontaktieren Sie uns bitte, das Team vom Stadtteilbüro unterstützt Sie gern!
Was ist der Verfügungsfonds Ohligs?
Der Verfügungsfonds gibt im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Ohligs (ISEK) eine finanzielle Unterstützung insbesondere für kleinteilige, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in Ohligs verbessern (siehe auch: „Was wird gefördert?“).
Jedes Jahr steht insgesamt ein Budget von ca. 30.000 € zur Finanzierung Ihrer Projekte und Ideen zur Verfügung. Eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen setzt die Bedingungen für die Erlangung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds Ohlig fest.
Wer berät mich, wo reiche ich den Antrag ein?
Als interessierte Fördernehmer*innen können Sie sich im Stadtteilbüro Ohligs beraten lassen. Dort erhalten Sie das Antragsformular (auch online). Sie bekommen dort aber auch Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Projektidee, bei der Findung von Kooperationspartner*innen sowie bei der Formulierung des Antrags.
Den fertigen Antrag reichen Sie bitte vier Wochen vor der nächsten Sitzung des Stadtteilbeirats beim Stadtteilbüro ein. Nach einer Prüfung der formalen Kriterien und einer entsprechenden Freigabe durch die Stadt Solingen als Fördergeberin (und nur dann!) wird der Antrag dem Stadtteilbeirat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Das Stadtteilbüro unterstützt Sie bei Bedarf auch bei der Durchführung des Projekts sowie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.
Was wird gefördert, was nicht?
Gefördert werden nichtkommerzielle, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in Ohligs verbessern.
Es geht um die Unterstützung und Möglichmachung neuer Projekte, die keine oder keine ausreichende Finanzierung haben, und zu deren Umsetzung eine Förderung erforderlich ist (Fehlbedarfsfinanzierung). Laufende, bereits finanzierte Projekte können nicht gefördert werden.
Die Projekte müssen im Programmgebiet des ISEK Ohligs liegen, oder überwiegend im Programmgebiet wirksam sein. Die Förderobergrenze beträgt 5.000 €.
Die Projekte und Aktionen müssen einen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem, idealerweise aber mehreren der folgenden Ziele leisten:
- Förderung der Aktivierung des Bewohnerengagements
- Schaffung von mehr Eigenverantwortung bzw. Selbsthilfe
- Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Quartier
- Belebung der Stadtteilkultur
- Sicherung der Wohnqualität und Aufwertung des Wohnumfeldes
- Abbau der Barrierewirkung der Bahntrasse (Verknüpfung Ost- und Westteil)
- Soziale Stabilisierung des Stadtteils
- Stärkung der Identität mit dem Stadtteil
- Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens und der nachbarschaftlichen Kontakte.
- Vernetzung der verschiedenen Akteure im Quartier, Ausbau von Kooperationsstrukturen
- Sicherung und Stärkung des Stadtteilzentrums Ohligs als multifunktionaler Stadtraum
- Bewahrung der stadtteilspezifischen, funktionalen und städtebaulichen Stärken
- Imageverbesserung des Stadtteils
- Stärkung der lokalen Wirtschaft im Stadtteil
- Inwertsetzung von Flächenpotenzialen und aktive Gestaltung des lokalen Strukturwandels
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Stadtverwaltung klärt in Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbüro Ohligs im Vorfeld die formale Förderfähigkeit, also, ob ein Antrag den Förderrichtlinien entspricht und gefördert werden darf. Förderfähige Projekte werden an den Stadtteilbeirat weitergereicht.
Über die Förderwürdigkeit, also ob dem Antrag inhaltlich zugestimmt und dieser der Stadt zur Förderung vorgeschlagen wird, entscheidet der „Stadtteilbeirat Ohligs“. Dieser besteht aus 16 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einer jeweiligen Stellvertretung.
Der Stadtteilbeirat kann bei seiner Vergabeempfehlung auch Auflagen und Bedingungen formulieren. Die Stadt Solingen als Fördergeberin greift die formal umsetzbaren Vergabeempfehlungen des Stadtteilbeirats auf und formuliert daraus einen rechtsgültigen Förderbescheid.
Achtung:! Mit den Maßnahmen darf man erst beginnen, wenn der Förderbescheid vorliegt. Ein früherer Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen!
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Wem gehören angeschaffte Gegenstände?
Über den Verfügungsfonds evtl. angeschaffte Gegenstände gehen in das Eigentum des/ der Antragsstellers/ in über. Sie sind aber im Rahmen der sog. „Zweckbindungsfrist“ i.d.R. 10 Jahre lang zu erhalten und Anderen für gemeinnützige Vorhaben in Ohligs in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Es ist in Abstimmung mit der Stadt möglich, eine für den Erhaltungsaufwand angemessene Kostenpauschale für eine Ausleihe zu verlangen. Diese ist separat abzurechnen und auf Verlangen nachzuweisen. Alle hierüber erzielten Verleihentgelte müssen kostendeckend ausschließlich für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen verwendet werden, Gewinne sind ausgeschlossen.
Eine Übersicht der bereits angeschafften Gegenstände und Ansprechpartner*innen zum Verleig finden Sie auf der Webseite des Stadtteilbüro Ohligs.
Welche formalen Anforderungen gibt es an die Projekte?
Damit ein Antrag den formalen Voraussetzungen für eine Förderung entspricht, muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
- Die Projekte müssen im Programmgebiet des ISEK Ohligs liegen, oder überwiegend im Programmgebiet wirksam sein.
- Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten sowie kleine investive Projekte.
- Der Zuschuss kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen. Er soll mindestens 100 € betragen (Bagatellgrenze) und darf einen Betrag über 5.000 € je Maßnahme nicht übersteigen.
- Bei dem Verfügungsfonds handelt es sich um eine Projektförderung. Mittel aus dem Verfügungsfonds dürfen nicht die Regelfinanzierung von bereits laufenden Projekten ersetzen.
- Co-Finanzierungen aus anderen Quellen wie Spenden etc. sind erwünscht. Doppelförderungen sind nicht zulässig.
- Die Förderung erfolgt als sog. „Fehlbedarfsfinanzierung“. Dies bedeutet, dass nur diejenigen Projektkosten gefördert werden, die weder durch Eigenmittel noch durch die Mittel Dritter (andere Fördermöglichkeiten, Spenden, Sponsoren) aufgebracht werden können.
- Aus den über den Verfügungsfonds finanzierten Vorhaben dürfen keine Folgekosten entstehen.
- Maßnahmen können nur dann wiederholt finanziert werden, wenn eine Perspektive zur Verstetigung des Angebots ohne Mittel aus dem Verfügungsfonds plausibel nachgewiesen wird. Eine Folgefinanzierung kann nur degressiv erfolgen (jew. mind. 20 % pro Folgefinanzierung bezogen auf die Ausgangssumme).
- Bei investiven Maßnahmen ist der Nutzen für den Stadtteil deutlich hervorzuheben, und die Maßnahme soll in eine Beteiligungsaktion eingebettet sein.
- Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
- Die Maßnahmen müssen mit der Stadt Solingen bzw. dem Stadtteilbüro Ohligs abgestimmt werden. Sie unterliegen den allgemeinen gesetzlichen, sowie den abgabe-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen.
- Die Mindestteilnehmerzahl für Aktionen, Kurse und Workshops beträgt 5 Teilnehmer.
- Grundsätzlich sollen die Vorhaben nicht länger als 1 Jahr dauern.
Ausgaben und Einnahmen – worauf muss ich achten?
- Antragssteller*innen finanziert die beantragte Förderung grundsätzlich vor (Kostenerstattungsprinzip).
- Förderfähig sind nur die Ausgaben, die Sie nach Erhalt des Bewilligungsbescheids durch die Stadt Solingen beauftragt oder getätigt haben!
Alle vorher von Ihnen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, Verträge, Beauftragungen bzw. Käufe können Ihnen nicht erstattet werden.
Ein Verstoß gegen diese Regel kann auch den kompletten Ausschluss von der Förderung nach sich ziehen!
Ausnahme: Es wurde Ihnen ausnahmsweise schriftlich ein vorgezogener Maßnahmenbeginn gewährt. - Alle Ausgaben unterliegen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und sind schriftlich zu begründen (kurzer Vergabevermerk, dass man jeweils das wirtschaftlich sinnvollste Angenbot genutzt hat).
- Ab einem Auftragswert von mehr als 500 € netto sind vor einer Vergabe mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche – etwa aus dem Internet – einzuholen. Die Vergabe muss an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen (kurzen Vergabevermerk erstellen). Die Beauftragungen dieser Leistungen müssen schriftlich erfolgen.
- Bitte halten Sie sich an Ihren bewilligten Kostenrahmen. Eine Überschreitung der insgesamt bewilligten Kosten ist nicht möglich.
- Änderungen bei einzelnen Kostenpositionen des Finanzplans aus dem Förderantrag um mehr als 20 % sind vorab mit dem Stadtteilbüro oder der Stadt abzustimmen.
- Abrechnungsfähig sind nur Originalbelege. Bitte achten Sie auf getrennte Kassenbons (keine Mischung mit Privateinkäufen!)
- Sind bei Ihrem Vorhaben Einnahmen entstanden, müssen diese nachgewiesen und mit entstandenen Ausgaben verrechnet werden (Einnahmen-/ Ausgabenrechnung). Überschüsse werden von der Förderung abgezogen.
- Pfand und alkoholhaltige Getränke sind nicht förderfähig.
- Bewirtungskosten sind lediglich im üblichen/ einfachen Rahmen und im Zusammenhang mit Einsätzen für diejenigen Freiwilligen förderfähig, die aktiv mitwirken, nicht aber für Gäste einer Veranstaltung.
- Rechnungen/ Kassenbons/ Quittungen müssen grundsätzlich folgende Angaben beinhalten:
Name und Anschrift des Lieferanten, Ausstellungsdatum, Umfang und Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, Nettoentgelt, Aufschlüsselung der Umsatzsteuer nach Steuersätzen bzw. Hinweis auf Steuerfreiheit. - Belege ab 150 € (inkl. MwSt.) Auftragssumme müssen beinhalten:
Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Antragssteller oder Vertreter), Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID-Nummer des Lieferanten, fortlaufende Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. - Bei der Bezahlung von Rechnungen beachten Sie bitte, dass evtl. gewährte Skonti zwingend wahrzunehmen und vom Rechnungsbetrag abzuziehen sind. Nicht wahrgenommene Skonti sind nicht förderfähig.
Was ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu beachten?
Zu jedem Projekt ist grundsätzlich eine Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um auch nach außen hin das Image des Stadtteils und die Bekanntheit des Verfügungsfonds zu verbessern. Die Öffentlichkeitsarbeit muss mit dem Stadtteilbüro/ dem Fördergeber abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie folgende Dinge:
- Bitte machen Sie Ihr Projekt in geeigneter Form im Stadtteil und ggf. darüber hinaus bekannt (z.B. Flyer, Plakat, Einladungsschreiben, Homepage Stadtteilbüro Ohligs, Facebook, Lokalpresse etc.)
- Bei Veröffentlichungen in Druckform (Flyer, Broschüren, Pressemeldung u.a.) und im Internet müssen Sie zwingend in der korrekten Form auf die Förderung über den Verfügungsfonds Ohligs und auf die Fördergeber („Fördersatz“ und Logos) hinweisen.
- Das Stadtteilbüro Ohligs stellt eine Logo-Leiste zur Verfügung, die für die meisten Druckerzeugnisse verwendet werden kann.
Die erforderlichen Logos werden Ihnen vom Stadtteilbüro Ohligs Ohligs auch in hoher Auflösung zur Verfügung gestellt. Die Vorgaben der Fördergeber für Grafiker sind dort zu finden.
Sie können die Logo-Leiste und die einzelnen Logos hier downloaden. - Bitte lassen Sie uns rechtzeitig vor dem Druck den Entwurf Ihrer Publikation (auch Pressemeldungen) zukommen, damit wir die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften prüfen können.
- Machen Sie bitte Fotos, ggf. auch Videos von Ihrem Projekt. Sie benötigen diese für Ihren Verwendungsnachweis.
- Die Stadt Solingen braucht die Materialien ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts Ohligs. Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Stadt Solingen die Nutzungsrechte übertragen werden.
- Bitte denken Sie daran, bei Fotos die Einwilligungen der fotografierten Personen einzuholen. Ein entsprechendes Formular finden sie hier.
Der Verwendungsnachweis: Wie erhalte ich die Fördermittel?
Bitte reichen Sie spätestens 2 Monate nach Beendigung des Vorhabens einen sogenannten Verwendungsnachweis beim Stadtteilbüro Ohligs ein. Wir prüfen diesen und leiten ihn an die Stadt Solingen weiter.
Der Verwendungsnachweis hat folgende Inhalte:
- Kurzbericht zum Projekt (1 – 2 Seiten), in dem Sie darlegen, was gemacht wurde, und wie Sie die im Förderantrag genannten Ziele erreicht haben. Neben dem Kurzbericht soll eine Foto- und/ oder Videodokumentation beigefügt werden.
- Nachweis der geleisteten Öffentlichkeitsarbeit (jeweils mind. 2 Belegexemplare)
- Kosten- und Finanzierungsübersicht (Einnahmen/ Ausgaben): Im Finanzplan des Förderantrags (Excel-Datei) befindet sich das Tabellenblatt „Zahlenmäßiger Nachweis“, das die Erstellung des Verwendungsnachweis erleichtert.
- Bitte nummerieren Sie alle Belege/ Kostenpositionen fortlaufend durch und tragen Sie die Beleg-Nummern passend in die Tabelle Verwendungsnachweis ein. Kleinere Kassen-Bons etc. kleben Sie bitte auf DIN-A 4-Papier.
- Für alle Beträge unter 500 € netto versichern Sie bitte schriftlich, dass Sie die zur Verfügung gestellten Fördermittel wirtschaftlich und sparsam verwendet haben.
- Bitte stellen Sie pro Beleg/ Kostenposition folgende Unterlagen in Form von Originalbelegen zusammen:
- Bei Anschaffungen/ Beauftragungen > 500 € netto:
- 3 Vergleichsangebote (ggf. Internet-Preisvergleich als Tabelle) und kurzer Vermerk, an wen der Auftrag vergeben wurde samt Grund (i.d.R. Preis)
- Schriftl. Beauftragung
- Rechnungen/ Quittungen
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge etc.)
- Bitte rechnen Sie evtl. Pfand aus den Belegen heraus!
- Bei Anschaffungen/ Beauftragungen > 500 € netto:
Bei Fragen oder bei Unterstützungsbedarf wenden sie sich gern an das
Stadtteilbüro Ohligs
Düsselforfer Straße 33
42697 Solingen
Tel.: 0212 / 18 09 08 – 06 Fax: – 07
Zuletzt geändert am 28.5.24
Ausleihbare Gegenstände
Übersicht über ausleihbaren Gegenstände
Verschiedene Vereine, Einrichtungen und Organisationen haben in den letzten Jahren eine Reihe von Gegenständen beschafft, die für ein jeweiliges über den Verfügungsfonds Ohligs finanziertes Projekt erforderlich waren.
Die Fördernehmer müssen die über den Verfügungsfonds finanzierten Gegenstände für einen Zeitraum von fünf Jahren anderen Nutzern in Ohligs zur Verfügung stellen, sofern sie diese nicht am gleichen Tag selbst benötigen. Die Gegenstände können für gemeinwesenorientierte, nicht kommerzielle Veranstaltungen wie z.B. Nachbarschaftsfeste, Werkstätten zu bestimmten Themen usw. ausgeliehen werden.
Die Ausleihe muss grundsätzlich kostenlos erfolgen. Damit die beschafften Gegenstände für das Quartier auch mittelfristig erhalten bleiben, können die verleihenden Institutionen eine angemessene zweckgebundene Instandhaltungspauschale aufrufen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über Art und Anzahl der ausleihbaren Gegenstände sowie einen jeweiligen Ansprechpartner.
Ausleihgegenstand | Ansprechpartner/ Kontakt | Anzahl | Ausleihbedingungen/ Bemerkungen | Foto |
---|---|---|---|---|
Pagodenzelte. 3x3 m inkl. 4 Wände | OWG e.V., Christoph Fuhrmann, E-Mail-Kontakt | 23 | Ausleihbedingungen zum Download | |
Gewichte für Fahnen (Sandsäcke, 450 g) | OWG e.V., Christoph Fuhrmann, E-Mail-Kontakt | 1 | Kostenlos | |
Markthütten aus Holz 3,0 m * 2,5 m zum Selbstaufbau | Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0. E-Mail-Kontakt | 3 | Transporter oder Anhänger erforderlich. Spende zum Erhalt der Hütten erbeten | |
LED-Strahler 30W | Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0. E-Mail-Kontakt | 5 | Kostenlos | |
LED-Strahler 30W mit Farbwechsel | Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0. E-Mail-Kontakt | 5 | Kostenlos | |
Losbox groß | ISG Solingen Ohligs e.V., Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617. E-Mail-Kontakt | 1 | Kostenlos | |
Losboxen klein | ISG Solingen Ohligs e.V., Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617. E-Mail-Kontakt | 25 | Kostenlos | |
Dürpelflitzer (Lasten-E-Bike) | Zweiräder Biernath, Tel.: 0212 79610. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihe bis zu 24 h, kostenfrei. Spende zum Erhalt erbeten | |
Laptop | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Diverse Werrkzeuge aus Reparier-Treff | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | diverse | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Festzeltgarnituren | ISG Solingen Ohligs e.V., Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617 | 10 | Kostenlos | |
Waffeleisen | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Musikanlage (PA) für Feste. 2 * 400 Watt RMS Aktivboxen samt Mischpult, Ständer, Mikrofone | Ev. Kirchengemeinde, Klaus Hammes. Tel.: (0212) 79527. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Metrawatt Metratester-Mess- und Prüfgerät | IpD Stiftung, Frau Messing. Tel.: (0176) 12 47 50 00. E-Mail-Kontakt | 1 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen | |
Stehtische Ø 80cm, 109 cm hoch, samt Hussen | Herr Matera. Tel.: (0212-38329780. E-Mail-Kontakt | 10 | Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen |
Stadtteilbeirat
Stadtteibeirat Ohligs
Die Entscheidungen über die Förderanträge an den Verfügungsfonds Ohligs erfolgen durch die Stadt Solingen auf Grundlage der Vergabeempfehlung des Stadtteilbeirats Ohligs, bei dem die Anträge vorgestellt und diskutiert werden.
Der Stadtteilbeirat wurde gebildet auf Grundlage einer Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen. Er besteht aus 32 Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils bzw. namentlich benannten Personen aus Institutionen, Vereinen usw., die im Stadtteil soziale, kulturelle, bildungsbezogene oder wirtschaftliche Belange vertreten.
Der Stadtteilberat setzt sich wie folgt zusammen:
Organisation/ Thema | Stimmrecht | stellv. Stimmrecht | Benennung durch |
---|---|---|---|
1. Anwohner/innen mit Wohnsitz in Ohligs | Akyol, Rifat Sedat | Morsbach-Michels, Ute | Stadtteilforum |
2. Bezirksbürgermeisterin und Stellv. (BV Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid) | Hübel, Gundhild (SPD) | Siegert, Felix (Grüne) | Gesetzt |
3. Mitglied BV | Westkämper, Marc (CDU) | Schumacher, Kai Axel (Linke) | BV Ohligs/ Aufderhöhe/ Merscheid |
4. Ohligser Jongens e.V. | Halwas, Hans-Peter | Daniela Stock | Ohligser Jongens e.V. |
5. ISG Solingen-Ohligs e.V. | Dr. Rust, Teut-Achim | Gloria Göllmann | ISG Solingen-Ohligs e.V. |
6. Kita / Familien / Erziehung | Hagemann, Claudia | Barenthien, Hilke Anja | Stadtteilforum |
7. Schulen | Mosebach-Garbade, Elke | Wrana, Nicole | Schulen Ohligs |
8. Jugend(arbeit) | Piller, Birte | Fienhold, Nora | Stadtteilforum |
9. Senioren(arbeit) | Theis, Petra | Diergarten, Dirk | Stadtteilforum |
10. Lokale Wirtschaft | Kiekenap, Brigitte | Fuhrmann, Christoph | OWG Ohligser Werbe- und Interessengemeinschaft e. V. |
11. Stadt-Sparkasse Solingen | Kartenberg, Holger | Sarpkaya, Canan | Stadt-Sparkasse Solingen |
12. Interessensgemeinschaft Ohligs Ost | Bender, Michael | Hinck, Patrick | IG Ohligs Ost |
13. Integration/ Migrantenselbstorganisationen | Amato, Filippo | Köller-Lesweng, Gisela | Stadtteilforum |
14. Walter-Horn-Gesellschaft e.V. | Dr. Lungenstraß, Frank | Fleischmann, Sebastian | Walter-Horn-Gesellschaft e.V. |
15. Kirchen | Pfr. Hammes, Klaus (ev.) | Vermeegen, Sabina (kath.) | Kirchen |
16. Kultur und Freizeit | Klenter, Barbara | Vermöhlen, Michael | Stadtteilforum |
STF: Wird über das Stadtteilforum gewählt.
Der nichtöffentlich tagende Stadtteilbeirat bildet den Kern des öffentlichen Stadtteilforums, das als Informations-, Kommunikations- und Diskussionsplattform im Stadtteil eingerichtet wird, und das mindestens einmal im Jahr oder anlassbezogen veranstaltet wird.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Stadtteilbeirats werden gewählt durch das Stadtteilforum Ohligs.
Der neue Stadtteilbeirat 2021/ 22 wurde auf dem Stadtteilforum Ohligs am 25. März 2021 gewählt. Corona-bedingt konnte kein Stadtteilforum in Präsenzform stattfinden, deshalb fand es zum ersten Mal digital in Form einer Videokonferenz statt. Mehr dazu finden Sie hier…
Für die Mitarbeit im Stadtteilbeirat greifen die Regelungen gem. Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Zuletzt geändert am 2.3.23
Stadtteilforum
Stadtteiforum Ohligs
Das Stadtteilforum dient als Informations-, Kommunikations- und Diskussionsplattform für die Bewohner und Akteure im Stadtteil. Das Stadtteilforum wählt zudem die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Stadtteilbeirat.
Das Stadtteilforum soll mindestes einmal im Jahr tagen, in der Regel anlassbezogen. Der Tagungsort soll im Quartier wechseln, so dass nach und nach die Möglichkeit besteht, verschiedene Einrichtungen in Ohligs kennenzulernen.
Die Organisation des Stadtteilforums erfolgt über das Stadtteilbüro Ohligs.
Das 14. Stadtteilforum fand am 21.2.23 statt.
Zuletzt geändert am 9.9.22