Hof- und Fassadenprogramm Ohligs gestartet
Die Aufwertung des öffentlichen Raums in Ohligs über die Städtebauförderung soll auch dazu beitragen, private Immobilienbesitzer zu motivieren, in ihre Bestände zu investieren.
Über das Hof- und Fassadenprogramm Ohligs erhalten Besitzer von Immobilien innerhalb des Geltungsbereichs nun die Möglichkeit, Zuschüsse für die Verbesserung des Erscheinungsbilds ihrer Gebäudezu erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Es wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 40 % auf die gesamten als förderfähig anerkannten Maßnahmenkosten gewährt. Mindestens 60% der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme müssen durch die Eigentümer getragen werden. Der maximale Förderzuschuss beträgt 25.000 EUR/ Immobilie.
Was kann gefördert werden? Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Renovierung und Restaurierung von Fassaden und Dächern unter Berücksichtigung historischer und stadtgestalterischer Aspekte sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen.
- Rückbau von Fassadenverkleidungen und Werbeanlagen sowie die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen und Sichtbarmachung originaler Fassaden.
- Gestaltung von Innenhöfen und Abstandsflächen, Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen.
Alle Informationen zum Hof- und Fassadenprogramm Ohligs sind auf dieser Seite zusammengestellt.
Dort finden sich auch die Links zum Download aller Unterlagen und des Förderantrags.