Ihre Ideen sind gefragt: Equipment für Stadtteilfeste über den Verfügungsfonds Ohligs

Über den Verfügungsfonds Ohligs können kleinteilige, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in Ohligs verbessern, bis 5.000 € gefördert werden. Die Projekte sollen dem Stadtteil insgesamt und dem Zusammenleben der Ohligser zugute kommen. Einen Antrag stellen darf jede(r), der/ die in Ohligs wohnt, dort gewerblich tätig ist oder dort für einen Verein oder Verband aktiv ist.

Flyer zum Download

Der Fonds steht grundsätzlich noch bis Ende 2024 zur Verfügung. Der für die Vergabe der Mittel zuständige Stadtteilbeirat Ohligs hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass über den Fonds auch und insbesondere Equipment für künftige Nachbarschafts-, Straßen-, Vereins- oder Stadtteilfeste beschafft werden soll. Auf unserer Webseite (Verfügungsfonds – Quartiers-Equipment) finden Sie eine Auflistung bereits angeschaffter Gegenstände.

Dokumentation von VF- Projekten

Wir bitten Sie darum, unter https://pollunit.com/polls/l9fujf9s2hohj1uzl59r1a bis zum 12.11.2023 Ihre Ideen einzutragen, welches Equipment noch angeschafft werden soll. Ziel ist, in Ohligs möglichst preiswert gemeinnützige Feste veranstalten zu können, die ansonsten aufgrund zu hoher Leihgebühren häufig gar nicht erst zustande kommen.

Wir bitten sie, in der Umfrage folgende Dinge einzutragen und zu beachten:
  • Namen und Organisation des/ der Ideengebers/in (für evtl. Rücksprachen).
  • Sofern möglich: Vorschlag für eine Organisation, die den Antrag stellen und das Equipment verwalten könnte.
  • Preise/ Kosten. Max. 5.000 €/ Antrag (Kofinanzierung über andere Mittel möglich, z.B. Sponsoren).
  • Das Equipment unterliegt einer sog. Zweckbindungsfrist, muss also vom Fördernehmer für i.d.R. 5 Jahre vorgehalten und muss für gemeinwesenorientierte Zwecke anderen Akteuren in Ohligs zur Verfügung gestellt werden. (Keine stadtweite Nutzung, keine private/ gewerbliche Nutzung).
  • Es ist möglich, eine kostendeckende Aufwandsentschädigung/ Verleihgebühr zur verlangen, um das angeschaffte Equipment während der Zweckbindungsphase instand halten zu können (keine Gewinne).

 

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gern an uns:

Stadtteilbüro Ohligs
Düsseldorfer Str. 33
42697 Solingen

Martin Vöcks, Tel.: (0212) 18 09 08 06 | Mobil: 0179/ 508 28 50

Reset password

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen einen Link zum Ändern Ihres Passworts.

Powered by Estatik
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner