Verfügungsfonds, Beirat und Forum

Stadtteilbeirat, Stadtteilforum, Verfügungsfonds

Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Reiter, um zu den einzelnen Themen zu gelangen.

Übersicht

Gebietsgrenzen ISEK OhligsDie Ohligser Bewohner, Einrichtungen, Gewerbetreibenden, Gebäudeeigentümer, Vereine, Organisationen  und Initiativen sollen an der Umsetzung des „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Ohligs“ beteiligt werden. Die Abrenzung des ISEK-Gebiets, zeigt die nebenstehende Plangrafik.

Über die Beteiligung der o.g. Akteure sollen für den Erneuerungsprozess von Ohligs interessiet und aktiviert werden,  und es soll die Kooperation im Stadtteil gefördert werden. Die Stadt Solingen hat – neben den Beteiligungsformaten bei den jeweiligen städtebaulichen Projekten – hierzu mehrere Instrumente eingerichtet:

  • Das Stadtteilforum, das als Informations-, Kommunikations- und Diskussionsplattform für die Bewohner und Akteure im Stadtteil dient.
  • Den Stadtteilbeirat Ohligs, der insbesondere für die Bewilligung Förderanträge zuständig ist, die im Rahmen des
  • Verfügungsfonds Ohligs“ von Bewohnen und Akteuren zur Umsetzung kleinerer, gemeinwesenorientierter Projekte beantragt werden.

Der Stadtteilbeirat und das Stadtteilforum sollen die gesellschaftliche, kulturelle und demografische Situation in Ohligs abbilden.

Grundlage für die Beteiligungsinstrumente ist eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen, die nach Beschluss des Rates am 28.4.2016 und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam ist.


Verfügungsfonds

Verfügungsfonds Ohligs

Für die Stadtteilentwicklung sind große Planungen ebenso wichtig wie kleine, von Bürger/-innen, Einrichtungen, Vereine oder Initiativen initiierte und getragene Projekte. Um die Umsetzung kleinteiliger, nichtkommerzieller Ideen im Programmgebiet in Ohligs zu fördern, ist der Verfügungsfonds Ohligs eingerichtet.

Die Projekte müssen einen eindeutigen Bezug zu Ohligs haben und dem Gemeinwohl zugutekommen. Bei Vorliegen eines förderfähigen Antrags an den Verfügungsfonds Ohligs kann der Stadtteilbeirat Ohligs eine finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gewähren!

Die Projekte müssen bis Ende 2024 umgesetzt und abgerechnet sein.

Bitte wählen Sie aus den nachfolgenden Tabellenreitern:

Überblick

Notwendige Informationen zum Verfügungsfonds Ohligs finden Sie in unserem Info-Flyer.

Der Verfügungsfonds Ohligs wurde im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungsplans Ohligs (ISEK) eingerichtet, um kleinteilige Projekte und Ideen von Ohligser Bewohner*innen und Akteur*innen zu zu unterstützen.

In der nebenstehende Broschüre haben wir die vielfältigen Aktivitäten Ohligser Akteure zusammengestellt, die der Stadtteilbeirat Ohligs bislang zur Unterstützung über den Verfügungsfonds Ohligs empfohlen hat.

Der Verfügungsfonds im Überblick:
  • Einen Antrag stellen darf jede(r), der/ die in Ohligs wohnt, gewerblich tätig ist oder für einen Verein oder Verband aktiv ist.
  • Vorrangig werden Aktivitäten gefördert, die Menschen zusammen bringen und aktiv einbeziehen. Also Feste, Mitmachaktionen, Workshops, Wettbewerbe, öffentliche Veranstaltungen und vieles mehr. Hierzu können dann Sachkosten und Honorare bezuschusst werden.
  • Es geht um die Unterstützung und Möglichmachung neuer Projekte, die keine oder keine ausreichende Finazierung haben, und zu deren Umsetzung eine Förderung erforderlich ist (Fehlbedarfsfinanzierung). Laufende, bereits finanzierte Projekte können in der Regel nicht gefördert werden.
  • Das Stadtteilbüro Ohligs berät die Antragsteller*nnen bei der Formuierung ihrer Projektidee und bei der Antragstellung.
  • Die Projekte müssen im Programmgebiet umgesetzt werden. Sollten sie knapp außerhalb des Programmgebiets liegen,  müssen sie eine  direkte Auswirkung auf einen relevanten Teil der Gebietsbevölkerung haben.
  • Die Zuschusshöhe beträgt max. 5.000 € und kann bis zu 100 % der Kosten betragen.
  • Rein sachbezogene Ausgaben (wie Baumaßnahmen, Anschaffungen etc.) sind für sich alleine grundsätzlich nicht förderfähig, sie sollen in eine Aktion eingebunden sein.
  • Eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen setzt die Bedingungen fest, die zu erfüllen sind.
  • Das Stadtteilbüro Ohligs berät Antragssteller bei der Antragstellung. Es gibt Tipps zur Weiterentwicklung der Projektidee, kann ggf. Projektpartner*innen vermitteln. Zusammen mit der Stadt Solingen werden die Anträge dann auf formale Förderfähigkeit geprüft.
  • Der Stadtteilbeirat bekommt die förderfähigen Anträge zur Diskussion und Prüfung. Er stellt die Förderwürdigkeit fest. Das heißt, er kann Anträge befürworten (ggf. auch Vorschläge für Auflagen machen), er kann aber auch vorschlagen, diese für eine Förderung abzulehnen.
  • Die endgültige Entscheidung über einen Antrag erfolgt im Rahmen es Förderbescheids durch die Stadt Solingen.
    Vor Erteilung dieses Bescheids darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden! Das heißt, keine Einkäufe, keine Beauftragungen!
  • Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite downloaden oder Sie erhalten es beim Stadtteilbüro Ohligs.

Antrag und Formales

Hier finden Sie die Dokumente rund um den Verfügungsfond Ohligs:

Zum Herunterladen Bitte anklicken!

Bitte achten Sie insbesondere auf folgene Dinge:

Das Antragsformular zum Download

  • Die Entscheidungen über Anträge werden bei den Sitzungen des Stadtteilbeirats Ohligs gefällt. Dieser spricht eine Vergabeempfehlung aus. Die Mittelbewilligung erfolgt über die Stadt Solingen.
  • Vor Erhalt eines Bewiligungsbescheids darf ein Projekt nicht begonnen werden.
    Das bedeutet: Sie können (und sollten) sich über Preise informieren, ggf. auch Angebote einholen, sich mit Kooperationspartnern verständigen. Das Projekt so gut konzipieren, so dass Sie einen fundierten Antrag formulieren können.
    ABER: Sie dürfen bis zum Erhalt des Bweilligungsbescheids keine Einkäufe tätigen, keine Beauftragungen auslösen usw.! Dies bedetet i.d.R. den Verlust der Föderfähigkeit des Projekts.
  • Für die Stellung eines Förderantrags ist dieses Antragsformular zu verwenden, bei dessen Ausfüllen wir Ihnen bei Bedarf gern behilflich sind.
  • Zu unterstützende Projekte müssen im im Programmgebiet Ohligs liegen.
  • Im Rahmen dieser Projekte angeschaffte Gegenstände stehen grundsätzlich für gemeinnützige Aktionen dem gesamten Quartier zur Verfügung und sind i.d.R. für gemeinwesenorientierte Veranstaltungen in Ohligs anderen Akteuren auszuleihen.
    Hierfür ist dieses Formular zu verwenden.
  • Bitte beachten Sie unbedingt die nebenstehenden Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit von Projekten. Projete müssen auch fotografisch dokumentiert werden. Damit die Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zum Verfühungsfonds zu Informations- und Dokumentationszwecken verwendet werden können, ist eine Zustimmung der fotografierten Personen einzuholen ist.
  • Eine Logo-Leiste sowie die einzelnen Logos in hoher Auflösung samt Vorgaben der Fördergeber (für Grafiker) können Sie hier downloaden.
  • Bitte lesen Sie sich unbedingt auch die Auffürungen im Reiter „FAQ“ durch, um im Rahmen der Umsetzung und der Abrechnung von Projekten auf der sicheren Seite zu sein, keine formalen Fehler zu begehen.
  • Grundlage für den Verfügungsfonds und für den Stadtteilbeirat ist eine Richtlinie der Stadt Solingen, in der Aufgaben, Möglichkeiten und Verfahrensweisen zum Stadtteilforum, zum Stadtteilbeirat und zum Verfügungsfonds Ohligs geregelt sind.

Bislang umgesetze Projekte

Nachfolgend sehen Sie ein Auflistung der bislang über den Verfügungsfonds Ohligs bewilligten Projekte.

Verfügungsfonds-Projekte

Nr.TitelInhaltAntragsteller
1Feier am Galileum zum Tag der StädtebauförderungInfoveranstaltung zum Projekt "Galileum", das u.a. über das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) gefördert wirdWalter-Horn-Gesellschaft e.V.
2OLX feiert - 125 Jahre OhligsUnterstützung/ Übernahme einzelner Bausteine im Rahmen der Feier zum 12jährigen Bestehen von OhligsOhligser Jongens e.V.
3LichtermeileAnschaffung von Markthütten und Lichtequipment anlässlich des WihnachtsdürpelsGeschwister-Scholl-Schulle
4Weihnachtsdürpel 2016Anschaffung von ergänzenden Lichtelementen für die WinterbeleuchtungOWG e.V.
5Aktiver Kunstmarkt OhligsUnterstützung des für 2017 geplanten Kunstmarkts durch Honorarmittel und die Anschaffung von 10 PagodenzeltenOWG e.V.
6"Kochen in Ohligs"Unterstützung eines Projekts zum gemeinsamen Kochen von ansässigen Ohligsern und Geflüchteten Ev. Kirchengemeinde Ohligs
7Kunst und Kultur "vernetzt & verbindet"Folgeantrag zum Projekt „aktiver Kunstmarkt" in OhligsOWG e.V.
8„Brückenschlag 2017“ - 125 Jahre Jubiläum Müngstener Brücke (150 Jahre Bahnhof Ohligs)Anschaffung von Bannern und Farben sowie Unterstützung bei der künstlerischen Begleitung des ProjektsOWG e.V.
9"Große Straßenmodenschau" mit VerlosungenAnschaffung von Losboxen, Honorare für MusikerInnen und ein professionelles LaufstegtrainingOWG e.V.
10"Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit in der SchuleArbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des ProjektsFörderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V.
11Folgeantrag "Kochen in Ohligs"Unterstützung eines Projekts zum gemeinsamen Kochen von ansässigen Ohligsern und Geflüchteten Ev. Kirchengemeinde Ohligs
12"ReparierTreff Ohligs"Arbeitsmaterialen und WerkzeugeIpD Stiftung
13Ohligser Kinderfest "OhKi"Unterstützung bei der Finanzierung von Ausleihgebühren bei Kinderspielgeräten, sowie Bühne und zugehörige Technik. Außerdem die Finanzierung der Honorare von Künstlern, Technikern und OrganisationISG Solingen Ohligs e.V.
14Folgeantrag Kunst und Kultur "vernetzt & verbindet"Projekt „aktiver Kunstmarkt" in OhligsOWG. e.V.
15Folgeantrag "Kochen in Ohligs"Unterstützung eines Projekts zum gemeinsamen Kochen von ansässigen Ohligsern und Geflüchteten Ev. Kirchengemeinde Ohligs
16Lasten-E-Bike "Dürpelflitzer"Finanzielle Förderung des Lasten-E-Bikes, mit Lastenbox, Sicherheitsschloss, fünf jähriger Versicherung und drei JahreswartungenISG Solingen Ohligs e.V.
17FahrradständerFinanzielle Förderung von vier Fahrradparkern mit je 10 Stellplätzen für die Ohligser InnenstadtOhligser Jongens e.V.
18Folgeantrag "Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit in der SchuleArbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des ProjektsFörderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V.
19SolitaliaFinanzielle Unterstützung eines Stadtteilfest zum Thema Integration der Ohligser mit italienischem HintergrundDeutsch-Italienische Freundschaft e.V.
20Ohligser Bewegungs- und SpieleanhängerAnschaffung eines PKW-Anhängern mit Outdoor-Spielgeräten und -materialienOhligser Bildungs- und Kulturverein Solingen e.V.
21Planetenfest 2019Stadtteilfest für den Ohigser OstenPfr. Klaus Hammes
22Boulebahn für OhligsBoulebahn für den WittenbergparkEv. Kirchengemeinde Ohligs
23Folgeantrag "Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit in der SchuleArbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des ProjektsFörderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V.
24Bauwagen "Blaue Bude"für die Grünfläche KirchgasseBeschaffung eines Bauwagens für die heute als Hans-Ketzberg-Garten bekannte FlächeISG Solingen-Ohligs e.V.
25Solitalia 2020Folgeantrag zur Wiederholung des Festes. Corona-bedingt musste die Umsetzung verschoben werden.Deutsch-Italienische Freundschaft e.V.
26Win-win-WindowPlanungsworkshop und Einbau einer SchaufenstergestaltungInternationale Jugendbegegnungsstätte
27Boomerang-BagsArbeitsmaterialAWO-Familienhilfe
28Ein Container für den Jugendpark OhligsAnschaffung und Gestaltung eines Metallcontainers im Rahmen der Umbaumaßnahmen des Jugendpark OhligsRollhaus Skate- und Jugendtreff e.V.
29Antrag "Die Ohligser Sprachkrokodile" - Fit für die SchuleArbeitsmaterialkosten und Honorarkosten für die fachliche Leitung des ProjektsFörderverein des Kommunalen Integrationszentrums Solingen e.V.
30Tag der offenen Tür der Festhalle OhligsFinanzielle Unterstützung der Gestaltung und Umsetzung der Wiedereröffnung des Ohligser Festhalle als kultureller TreffpunktOhligser Jongens e.V.
31Bunter BücherschrankFarbliche Neugestaltung eines Bücherschranks für OhligsPfarrgemeinde St. Sebastian
32Folgeantrag "Solitalia 2022"Finanzielle Unterstützung eines Stadtteilfest zum Thema Integration der Ohligser mit italienischem HintergrundDeutsch-Italienische Freundschaft e.V.
33Adventssingen 2022Finanzielle Unterstützung eines gemeinsamen Adventssingens für KinderOhligser Jongens e.V.
34IN(tegration) S(cho)OLArbeitsmaterial und Honorarkosten für die fachliche Leitung des ProjektsFörderverein des Kommunalen Intergationszentrums Solingen e.V.
35Folgeantrag ReparierTreff Solingen OhligsArbeitsmaterialen und WerkzeugeIpD Stiftung
36Folgeantrag "Solitalia 2023"Finanzielle Unterstützung eines Stadtteilfest zum Thema Integration der Ohligser mit italienischem HintergrundDeutsch-Italienische Freundschaft e.V.
37Frühlingserwachen in Ohligs - mit BauzaunFinanzielle Unterstützung für die Umsetzung eines StadtteilfestsOWG e.V.
38Verwöhn-Wochenende Ohligs - trotz BaustelleMaterialkosten, Gagen und Honorare zur Gestaltung eines Fest-WochenendesOWG e.V.
39Baustellenaktion für Kinder im Rahmen des 6. Ohligser KinderfestesFinanzielle Unterstützung für die Umsetzung eines KinderfestesISG Solingen-Ohligs e.V.
40Folgeantrag "Adventssingen 2023"Unterstützung eines gemeinsamen Adventssingens für KinderOhligser Jongens e.V.
41Witterungsschutz für den BücherschrankVerbesserung der Funktionalität des Bücherschranks am BahnhofPfarrgemeinde St. Sebastian
42Stehtische und HussenAnschaffung von Equipment für Ohligser gemeinnützige VeranstaltungenOhligser Jongens e.V.
43Verjüngung DürpelfestUnterstützung bei experiemntellen Angeboten für junge Menschen auf dem Dürpelfest
OWG e.V.


Übersicht über ausleihbaren Gegenstände

Verschiedene Vereine, Einrichtungen und Organisationen haben in den letzten Jahren eine Reihe von Gegenständen beschafft, die für ein jeweiliges über den Verfügungsfonds Ohligs finanziertes Projekt erforderlich waren.

Die Fördernehmer müssen die über den Verfügungsfonds finanzierten Gegenstände für einen Zeitraum von fünf Jahren anderen Nutzern in Ohligs zur Verfügung stellen, sofern sie diese nicht am gleichen Tag selbst benötigen. Die Gegenstände können für gemeinwesenorientierte, nicht kommerzielle Veranstaltungen wie z.B. Nachbarschaftsfeste, Werkstätten zu bestimmten Themen usw. ausgeliehen werden.

Die Ausleihe muss grundsätzlich kostenlos erfolgen. Damit die beschafften Gegenstände für das Quartier auch mittelfristig erhalten bleiben, können die verleihenden Institutionen eine angemessene zweckgebundene Instandhaltungspauschale aufrufen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über Art und Anzahl der ausleihbaren Gegenstände sowie einen jeweiligen Ansprechpartner.

AusleihgegenstandAnsprechpartner/ KontaktAnzahlAusleihbedingungen/ Bemerkungen
Foto
Pagodenzelte.
3x3 m
inkl. 4 Wände
OWG e.V., Christoph Fuhrmann,
E-Mail-Kontakt
23Ausleihbedingungen zum Download
Gewichte für Fahnen (Sandsäcke, 450 g)OWG e.V., Christoph Fuhrmann,
E-Mail-Kontakt
1Kostenlos
Markthütten aus Holz
3,0 m * 2,5 m
zum Selbstaufbau
Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0.
E-Mail-Kontakt
3Transporter oder Anhänger erforderlich.
Spende zum Erhalt der Hütten erbeten
LED-Strahler 30WGeschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0.
E-Mail-Kontakt
5Kostenlos
LED-Strahler 30W
mit Farbwechsel
Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0.
E-Mail-Kontakt
5Kostenlos
Losbox großISG Solingen Ohligs e.V.,
Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617.
E-Mail-Kontakt
1Kostenlos
Losboxen kleinISG Solingen Ohligs e.V.,
Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617.
E-Mail-Kontakt
25Kostenlos
Dürpelflitzer
(Lasten-E-Bike)
Zweiräder Biernath, Tel.: 0212 79610.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihe bis zu 24 h, kostenfrei. Spende zum Erhalt erbeten
LaptopIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Diverse Werrkzeuge aus Reparier-TreffIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
diverseAusleihbedingungen sind pers. abzusprechen
FestzeltgarniturenISG Solingen Ohligs e.V.,
Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617
10Kostenlos
WaffeleisenIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Musikanlage (PA) für Feste. 2 * 400 Watt RMS Aktivboxen samt Mischpult, Ständer, MikrofoneEv. Kirchengemeinde,
Klaus Hammes.
Tel.: (0212) 79527.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Metrawatt Metratester-Mess- und PrüfgerätIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Stehtische Ø 80cm, 109 cm hoch, samt HussenHerr Matera.
Tel.: (0212-38329780.
E-Mail-Kontakt
10Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen

FAQ- Häufig gestellte Fragen

Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verfügungsfonds Ohligs sollen Antragstellenden dabei helfen, ihre Anträge vorzubereiten, ihre Projekte umzusetzen und diese abzurechnen. Wir haben der Vollständigkeit halber auch viele Dinge aufgeschrieben, die für die Meisten selbstverständlich sind. Die FAQs stehen hier zum Download bereit.
Wenn noch Fragen offen sind:
Kontaktieren Sie uns bitte, das Team vom Stadtteilbüro unterstützt Sie gern!


Was ist der Verfügungsfonds Ohligs?

Der Verfügungsfonds gibt im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Ohligs (ISEK) eine finanzielle Unterstützung insbesondere für kleinteilige, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in Ohligs verbessern (siehe auch: „Was wird gefördert?“).
Jedes Jahr steht insgesamt ein Budget von ca. 30.000 € zur Finanzierung Ihrer Projekte und Ideen zur Verfügung. Eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen setzt die Bedingungen für die Erlangung von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds Ohlig fest.


Wer berät mich, wo reiche ich den Antrag ein?

Als interessierte Fördernehmer*innen können Sie sich im Stadtteilbüro Ohligs beraten lassen. Dort erhalten Sie das Antragsformular (auch online). Sie bekommen dort aber auch Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Projektidee, bei der Findung von Kooperationspartner*innen sowie bei der Formulierung des Antrags.

Den fertigen Antrag reichen Sie bitte vier Wochen vor der nächsten Sitzung des Stadtteilbeirats beim Stadtteilbüro ein. Nach einer Prüfung der formalen Kriterien und einer entsprechenden Freigabe durch die Stadt Solingen als Fördergeberin (und nur dann!) wird der Antrag dem Stadtteilbeirat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

Das Stadtteilbüro unterstützt Sie bei Bedarf auch bei der Durchführung des Projekts sowie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.


Was wird gefördert, was nicht?

Gefördert werden nichtkommerzielle, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in Ohligs verbessern.

Es geht um die Unterstützung und Möglichmachung neuer Projekte, die keine oder keine ausreichende Finanzierung haben, und zu deren Umsetzung eine Förderung erforderlich ist (Fehlbedarfsfinanzierung). Laufende, bereits finanzierte Projekte können nicht gefördert werden.

Die Projekte müssen im Programmgebiet des ISEK Ohligs liegen, oder überwiegend im Programmgebiet wirksam sein. Die Förderobergrenze  beträgt 5.000 €.

Die Projekte und Aktionen müssen einen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem, idealerweise aber mehreren der folgenden Ziele leisten:

  • Förderung der Aktivierung des Bewohnerengagements
  • Schaffung von mehr Eigenverantwortung bzw. Selbsthilfe
  • Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Quartier
  • Belebung der Stadtteilkultur
  • Sicherung der Wohnqualität und Aufwertung des Wohnumfeldes
  • Abbau der Barrierewirkung der Bahntrasse (Verknüpfung Ost- und Westteil)
  • Soziale Stabilisierung des Stadtteils
  • Stärkung der Identität mit dem Stadtteil
  • Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens und der nachbarschaftlichen Kontakte.
  • Vernetzung der verschiedenen Akteure im Quartier, Ausbau von Kooperationsstrukturen
  • Sicherung und Stärkung des Stadtteilzentrums Ohligs als multifunktionaler Stadtraum
  • Bewahrung der stadtteilspezifischen, funktionalen und städtebaulichen Stärken
  • Imageverbesserung des Stadtteils
  • Stärkung der lokalen Wirtschaft im Stadtteil
  • Inwertsetzung von Flächenpotenzialen und aktive Gestaltung des lokalen Strukturwandels

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Stadtverwaltung klärt in Zusammenarbeit mit dem Stadtteilbüro Ohligs im Vorfeld die formale Förderfähigkeit, also, ob ein Antrag den Förderrichtlinien entspricht und gefördert werden darf. Förderfähige Projekte werden an den Stadtteilbeirat weitergereicht.

Über die Förderwürdigkeit, also ob dem Antrag inhaltlich zugestimmt und dieser der Stadt zur Förderung vorgeschlagen wird, entscheidet der „Stadtteilbeirat Ohligs“. Dieser besteht aus 16 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einer jeweiligen Stellvertretung.

Der Stadtteilbeirat kann bei seiner Vergabeempfehlung auch Auflagen und Bedingungen formulieren. Die Stadt Solingen als Fördergeberin greift die formal umsetzbaren Vergabeempfehlungen des Stadtteilbeirats auf und formuliert daraus einen rechtsgültigen Förderbescheid.

Achtung:! Mit den Maßnahmen darf man erst beginnen, wenn der Förderbescheid vorliegt. Ein früherer Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen!

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Wem gehören angeschaffte Gegenstände?

Über den Verfügungsfonds evtl. angeschaffte Gegenstände gehen in das Eigentum des/ der  Antragsstellers/ in über. Sie sind aber im Rahmen der sog. „Zweckbindungsfrist“ i.d.R. 10 Jahre lang zu erhalten und Anderen für gemeinnützige Vorhaben in Ohligs in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Es ist in Abstimmung mit der Stadt möglich, eine für den Erhaltungsaufwand angemessene Kostenpauschale für eine Ausleihe zu verlangen. Diese ist separat abzurechnen und auf Verlangen nachzuweisen. Alle hierüber erzielten Verleihentgelte müssen kostendeckend ausschließlich für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen verwendet werden, Gewinne sind ausgeschlossen.

Eine Übersicht der bereits angeschafften Gegenstände und Ansprechpartner*innen zum Verleig finden Sie auf der Webseite des Stadtteilbüro Ohligs.


Welche formalen Anforderungen gibt es an die Projekte?

Damit ein Antrag den formalen Voraussetzungen für eine Förderung entspricht, muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

  • Die Projekte müssen im Programmgebiet des ISEK Ohligs liegen, oder überwiegend im Programmgebiet wirksam sein.
  • Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten sowie kleine investive Projekte.
  • Der Zuschuss kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen. Er soll mindestens 100 € betragen (Bagatellgrenze) und darf einen Betrag über 5.000 € je Maßnahme nicht übersteigen.
  • Bei dem Verfügungsfonds handelt es sich um eine Projektförderung. Mittel aus dem Verfügungsfonds dürfen nicht die Regelfinanzierung von bereits laufenden Projekten ersetzen.
  • Co-Finanzierungen aus anderen Quellen wie Spenden etc. sind erwünscht. Doppelförderungen sind nicht zulässig.
  • Die Förderung erfolgt als sog. „Fehlbedarfsfinanzierung“. Dies bedeutet, dass nur diejenigen Projektkosten gefördert werden, die weder durch Eigenmittel noch durch die Mittel Dritter (andere Fördermöglichkeiten, Spenden, Sponsoren) aufgebracht werden können.
  • Aus den über den Verfügungsfonds finanzierten Vorhaben dürfen keine Folgekosten entstehen.
  • Maßnahmen können nur dann wiederholt finanziert werden, wenn eine Perspektive zur Verstetigung des Angebots ohne Mittel aus dem Verfügungsfonds plausibel nachgewiesen wird. Eine Folgefinanzierung kann nur degressiv erfolgen (jew. mind. 20 % pro Folgefinanzierung bezogen auf die Ausgangssumme).
  • Bei investiven Maßnahmen ist der Nutzen für den Stadtteil deutlich hervorzuheben, und die Maßnahme soll in eine Beteiligungsaktion eingebettet sein.
  • Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Die Maßnahmen müssen mit der Stadt Solingen bzw. dem Stadtteilbüro Ohligs abgestimmt werden. Sie unterliegen den allgemeinen gesetzlichen, sowie den abgabe-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen.
  • Die Mindestteilnehmerzahl für Aktionen, Kurse und Workshops beträgt 5 Teilnehmer.
  • Grundsätzlich sollen die Vorhaben nicht länger als 1 Jahr dauern.

Ausgaben und Einnahmen – worauf muss ich achten?
  • Antragssteller*innen finanziert die beantragte Förderung grundsätzlich vor (Kostenerstattungsprinzip).
  • Förderfähig sind nur die Ausgaben, die Sie nach Erhalt des Bewilligungsbescheids durch die Stadt Solingen beauftragt oder getätigt haben!
    Alle vorher von Ihnen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, Verträge, Beauftragungen bzw. Käufe können Ihnen nicht erstattet werden.
    Ein Verstoß gegen diese Regel kann auch den kompletten Ausschluss von der Förderung nach sich ziehen!
    Ausnahme: Es wurde Ihnen ausnahmsweise schriftlich ein vorgezogener Maßnahmenbeginn gewährt.
  • Alle Ausgaben unterliegen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und sind schriftlich zu begründen (kurzer Vergabevermerk, dass man jeweils das wirtschaftlich sinnvollste Angenbot genutzt hat).
  • Ab einem Auftragswert von mehr als 500 € netto sind vor einer Vergabe mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche – etwa aus dem Internet – einzuholen. Die Vergabe muss an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen (kurzen Vergabevermerk erstellen). Die Beauftragungen dieser Leistungen müssen schriftlich erfolgen.
  • Bitte halten Sie sich an Ihren bewilligten Kostenrahmen. Eine Überschreitung der insgesamt bewilligten Kosten ist nicht möglich.
  • Änderungen bei einzelnen Kostenpositionen des Finanzplans aus dem Förderantrag um mehr als 20 % sind vorab mit dem Stadtteilbüro oder der Stadt abzustimmen.
  • Abrechnungsfähig sind nur Originalbelege. Bitte achten Sie auf getrennte Kassenbons (keine Mischung mit Privateinkäufen!)
  • Sind bei Ihrem Vorhaben Einnahmen entstanden, müssen diese nachgewiesen und mit entstandenen Ausgaben verrechnet werden (Einnahmen-/ Ausgabenrechnung). Überschüsse werden von der Förderung abgezogen.
  • Pfand und alkoholhaltige Getränke sind nicht förderfähig.
  • Bewirtungskosten sind lediglich im üblichen/ einfachen Rahmen und im Zusammenhang mit Einsätzen für diejenigen Freiwilligen förderfähig, die aktiv mitwirken, nicht aber für Gäste einer Veranstaltung.
  • Rechnungen/ Kassenbons/ Quittungen müssen grundsätzlich folgende Angaben beinhalten:
    Name und Anschrift des Lieferanten, Ausstellungsdatum, Umfang und Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, Nettoentgelt, Aufschlüsselung der Umsatzsteuer nach Steuersätzen bzw. Hinweis auf Steuerfreiheit.
  • Belege ab 150 € (inkl. MwSt.) Auftragssumme müssen beinhalten:
    Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Antragssteller oder Vertreter), Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID-Nummer des Lieferanten, fortlaufende Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
  • Bei der Bezahlung von Rechnungen beachten Sie bitte, dass evtl. gewährte Skonti zwingend wahrzunehmen und vom Rechnungsbetrag abzuziehen sind. Nicht wahrgenommene Skonti sind nicht förderfähig.

Was ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu beachten?

Zu jedem Projekt ist grundsätzlich eine Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um auch nach außen hin das Image des Stadtteils und die Bekanntheit des Verfügungsfonds zu verbessern. Die Öffentlichkeitsarbeit muss mit dem Stadtteilbüro/ dem Fördergeber abgestimmt werden.

Bitte beachten Sie folgende Dinge:

  • Bitte machen Sie Ihr Projekt in geeigneter Form im Stadtteil und ggf. darüber hinaus bekannt (z.B. Flyer, Plakat, Einladungsschreiben, Homepage Stadtteilbüro Ohligs, Facebook, Lokalpresse etc.)
  • Bei Veröffentlichungen in Druckform (Flyer, Broschüren, Pressemeldung u.a.) und im Internet müssen Sie zwingend in der korrekten Form auf die Förderung über den Verfügungsfonds Ohligs und auf die Fördergeber („Fördersatz“ und Logos) hinweisen.
  • Das Stadtteilbüro Ohligs stellt eine Logo-Leiste zur Verfügung, die für die meisten Druckerzeugnisse verwendet werden kann.
    Die erforderlichen Logos werden Ihnen vom Stadtteilbüro Ohligs Ohligs auch in hoher Auflösung zur Verfügung gestellt. Die Vorgaben der Fördergeber für Grafiker sind dort zu finden.
    Sie können die Logo-Leiste und die einzelnen Logos hier downloaden.
  • Bitte lassen Sie uns rechtzeitig vor dem Druck den Entwurf Ihrer Publikation (auch Pressemeldungen) zukommen, damit wir die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften prüfen können.
  • Machen Sie bitte Fotos, ggf. auch Videos von Ihrem Projekt. Sie benötigen diese für Ihren Verwendungsnachweis.
  • Die Stadt Solingen braucht die Materialien ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts Ohligs. Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Stadt Solingen die Nutzungsrechte übertragen werden.
  • Bitte denken Sie daran, bei Fotos die Einwilligungen der fotografierten Personen einzuholen. Ein entsprechendes Formular finden sie hier.

Der Verwendungsnachweis: Wie erhalte ich die Fördermittel?

Bitte reichen Sie spätestens 2 Monate nach Beendigung des Vorhabens einen sogenannten Verwendungsnachweis beim Stadtteilbüro Ohligs ein. Wir prüfen diesen und leiten ihn an die Stadt Solingen weiter.

Der Verwendungsnachweis hat folgende Inhalte:

  • Kurzbericht zum Projekt (1 – 2 Seiten), in dem Sie darlegen, was gemacht wurde, und wie Sie die im Förderantrag genannten Ziele erreicht haben. Neben dem Kurzbericht soll eine Foto- und/ oder Videodokumentation beigefügt werden.
  • Nachweis der geleisteten Öffentlichkeitsarbeit (jeweils mind. 2 Belegexemplare)
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht (Einnahmen/ Ausgaben): Im Finanzplan des Förderantrags (Excel-Datei) befindet sich das Tabellenblatt „Zahlenmäßiger Nachweis“, das die Erstellung des Verwendungsnachweis erleichtert.
  • Bitte nummerieren Sie alle Belege/ Kostenpositionen fortlaufend durch und tragen Sie die Beleg-Nummern passend in die Tabelle Verwendungsnachweis ein. Kleinere Kassen-Bons etc. kleben Sie bitte auf DIN-A 4-Papier.
  • Für alle Beträge unter 500 € netto versichern Sie bitte schriftlich, dass Sie die zur Verfügung gestellten Fördermittel wirtschaftlich und sparsam verwendet haben.
  • Bitte stellen Sie pro Beleg/ Kostenposition folgende Unterlagen in Form von Originalbelegen zusammen:
    • Bei Anschaffungen/ Beauftragungen > 500 € netto:
      • 3 Vergleichsangebote (ggf. Internet-Preisvergleich als Tabelle) und kurzer Vermerk, an wen der Auftrag vergeben wurde samt Grund (i.d.R. Preis)
      • Schriftl. Beauftragung
    • Rechnungen/ Quittungen
    • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge etc.)
    • Bitte rechnen Sie evtl. Pfand aus den Belegen heraus!

Bei Fragen oder bei Unterstützungsbedarf wenden sie sich gern an das

Stadtteilbüro Ohligs
Düsselforfer Straße 33
42697 Solingen

Tel.: 0212 / 18 09 08 – 06  Fax: – 07

Zuletzt geändert am 28.5.24


Ausleihbare Gegenstände

Übersicht über ausleihbaren Gegenstände

Verschiedene Vereine, Einrichtungen und Organisationen haben in den letzten Jahren eine Reihe von Gegenständen beschafft, die für ein jeweiliges über den Verfügungsfonds Ohligs finanziertes Projekt erforderlich waren.

Die Fördernehmer müssen die über den Verfügungsfonds finanzierten Gegenstände für einen Zeitraum von fünf Jahren anderen Nutzern in Ohligs zur Verfügung stellen, sofern sie diese nicht am gleichen Tag selbst benötigen. Die Gegenstände können für gemeinwesenorientierte, nicht kommerzielle Veranstaltungen wie z.B. Nachbarschaftsfeste, Werkstätten zu bestimmten Themen usw. ausgeliehen werden.

Die Ausleihe muss grundsätzlich kostenlos erfolgen. Damit die beschafften Gegenstände für das Quartier auch mittelfristig erhalten bleiben, können die verleihenden Institutionen eine angemessene zweckgebundene Instandhaltungspauschale aufrufen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über Art und Anzahl der ausleihbaren Gegenstände sowie einen jeweiligen Ansprechpartner.

AusleihgegenstandAnsprechpartner/ KontaktAnzahlAusleihbedingungen/ Bemerkungen
Foto
Pagodenzelte.
3x3 m
inkl. 4 Wände
OWG e.V., Christoph Fuhrmann,
E-Mail-Kontakt
23Ausleihbedingungen zum Download
Gewichte für Fahnen (Sandsäcke, 450 g)OWG e.V., Christoph Fuhrmann,
E-Mail-Kontakt
1Kostenlos
Markthütten aus Holz
3,0 m * 2,5 m
zum Selbstaufbau
Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0.
E-Mail-Kontakt
3Transporter oder Anhänger erforderlich.
Spende zum Erhalt der Hütten erbeten
LED-Strahler 30WGeschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0.
E-Mail-Kontakt
5Kostenlos
LED-Strahler 30W
mit Farbwechsel
Geschwister-Scholl-Schule, Frau Mosebach-Garbade, Tel.: 0212 - 65982-0.
E-Mail-Kontakt
5Kostenlos
Losbox großISG Solingen Ohligs e.V.,
Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617.
E-Mail-Kontakt
1Kostenlos
Losboxen kleinISG Solingen Ohligs e.V.,
Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617.
E-Mail-Kontakt
25Kostenlos
Dürpelflitzer
(Lasten-E-Bike)
Zweiräder Biernath, Tel.: 0212 79610.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihe bis zu 24 h, kostenfrei. Spende zum Erhalt erbeten
LaptopIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Diverse Werrkzeuge aus Reparier-TreffIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
diverseAusleihbedingungen sind pers. abzusprechen
FestzeltgarniturenISG Solingen Ohligs e.V.,
Gloria Göllmann. Tel.: 0163-1594617
10Kostenlos
WaffeleisenIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Musikanlage (PA) für Feste. 2 * 400 Watt RMS Aktivboxen samt Mischpult, Ständer, MikrofoneEv. Kirchengemeinde,
Klaus Hammes.
Tel.: (0212) 79527.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Metrawatt Metratester-Mess- und PrüfgerätIpD Stiftung,
Frau Messing.
Tel.: (0176) 12 47 50 00.
E-Mail-Kontakt
1Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen
Stehtische Ø 80cm, 109 cm hoch, samt HussenHerr Matera.
Tel.: (0212-38329780.
E-Mail-Kontakt
10Ausleihbedingungen sind pers. abzusprechen

Stadtteilbeirat

Stadtteibeirat Ohligs

Die Entscheidungen über die Förderanträge an den Verfügungsfonds Ohligs erfolgen durch die Stadt Solingen auf Grundlage der Vergabeempfehlung des Stadtteilbeirats Ohligs, bei dem die Anträge vorgestellt und diskutiert werden.

Der Stadtteilbeirat wurde gebildet auf Grundlage einer Verwaltungsrichtlinie der Stadt Solingen. Er besteht aus 32 Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils bzw. namentlich benannten Personen aus Institutionen, Vereinen usw., die im Stadtteil soziale, kulturelle, bildungsbezogene oder wirtschaftliche Belange vertreten.

Der Stadtteilberat setzt sich wie folgt zusammen:

Organisation/ ThemaStimmrechtstellv. Stimmrecht Benennung durch
1. Anwohner/innen mit Wohnsitz in Ohligs Akyol, Rifat SedatMorsbach-Michels, UteStadtteilforum
2. Bezirksbürgermeisterin und Stellv. (BV Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid)Hübel, Gundhild (SPD)Siegert, Felix (Grüne)Gesetzt
3. Mitglied BV Westkämper, Marc (CDU)Schumacher, Kai Axel (Linke)BV Ohligs/ Aufderhöhe/ Merscheid
4. Ohligser Jongens e.V.Halwas, Hans-PeterDaniela StockOhligser Jongens e.V.
5. ISG Solingen-Ohligs e.V.Dr. Rust, Teut-AchimGloria GöllmannISG Solingen-Ohligs e.V.
6. Kita / Familien / Erziehung Hagemann, Claudia Barenthien, Hilke AnjaStadtteilforum
7. Schulen Mosebach-Garbade, ElkeWrana, NicoleSchulen Ohligs
8. Jugend(arbeit) Piller, BirteFienhold, NoraStadtteilforum
9. Senioren(arbeit) Theis, PetraDiergarten, DirkStadtteilforum
10. Lokale Wirtschaft Kiekenap, Brigitte Fuhrmann, ChristophOWG Ohligser Werbe- und Interessengemeinschaft e. V.
11. Stadt-Sparkasse SolingenKartenberg, HolgerSarpkaya, CananStadt-Sparkasse Solingen
12. Interessensgemeinschaft Ohligs Ost Bender, Michael Hinck, PatrickIG Ohligs Ost
13. Integration/ MigrantenselbstorganisationenAmato, Filippo Köller-Lesweng, GiselaStadtteilforum
14. Walter-Horn-Gesellschaft e.V.Dr. Lungenstraß, Frank Fleischmann, SebastianWalter-Horn-Gesellschaft e.V.
15. Kirchen Pfr. Hammes, Klaus (ev.)Vermeegen, Sabina
(kath.)
Kirchen
16. Kultur und FreizeitKlenter, BarbaraVermöhlen, Michael Stadtteilforum

STF: Wird über das Stadtteilforum gewählt.

 

Der nichtöffentlich tagende Stadtteilbeirat bildet den Kern des öffentlichen Stadtteilforums, das als Informations-, Kommunikations- und Diskussionsplattform im Stadtteil eingerichtet wird, und das mindestens einmal im Jahr oder anlassbezogen veranstaltet wird.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Stadtteilbeirats werden gewählt durch das Stadtteilforum Ohligs.

Der neue Stadtteilbeirat 2021/ 22 wurde auf dem Stadtteilforum Ohligs am 25. März 2021 gewählt. Corona-bedingt konnte kein Stadtteilforum in Präsenzform stattfinden, deshalb fand es zum ersten Mal digital in Form einer Videokonferenz statt. Mehr dazu finden Sie hier

Für die Mitarbeit im Stadtteilbeirat greifen die Regelungen gem. Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

 

Zuletzt geändert am 2.3.23


Stadtteilforum

Stadtteiforum Ohligs

Das Stadtteilforum dient als Informations-, Kommunikations- und Diskussionsplattform für die Bewohner und Akteure im Stadtteil. Das Stadtteilforum wählt zudem die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Stadtteilbeirat.

Das Stadtteilforum soll mindestes einmal im Jahr tagen, in der Regel anlassbezogen. Der Tagungsort soll im Quartier wechseln, so dass nach und nach die Möglichkeit besteht, verschiedene Einrichtungen in Ohligs kennenzulernen.

Die Organisation des Stadtteilforums erfolgt über das Stadtteilbüro Ohligs.

Das 14. Stadtteilforum fand am 21.2.23 statt.


 

Zuletzt geändert am 9.9.22

 

 

 

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